Liebe Angehörige,
liebe Betreuer,
durch die Landesverordnung vom 6. Mai 2020 haben sich grundlegende Änderungen bei den Besuchsregelungen ergeben, denen wir selbstverständlich Rechnung tragen. Dabei legen wir großen Wert auf eine enge Kooperation mit den Gesundheitsämtern und den Beratungs- und Prüfbehörden, mit denen wir alle Maßnahmen eng abstimmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Besuche grundsätzlich auf einen Besucher pro Tag begrenzt sind. Dabei beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen:
- Melden Sie sich unbedingt vorher beim zuständigen Wohnbereich an.
- Tragen Sie bitte eine mitgebrachte Mund-Nasen-Bedeckung.
- Desinfizieren Sie sich unmittelbar vor dem Besuch die Hände.
- Gehen Sie auf keinen Fall in Kontakt zu anderen Bewohnern.
- Wir sind verpflichtet, Besuche zu dokumentieren. Bitte füllen Sie deshalb die entsprechenden Formulare aus.
- Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu den Besuchten.
- Für Ihren Besuch haben wir geeignete räumliche Möglichkeiten in Form von gesonderten Besucherräumen, Besucherkorridoren oder im Garten- bzw. Außenbereich geschaffen. In Ausnahmefällen ist auch ein Besuch im Bewohnerzimmer möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Besuche nur in diesen definierten räumlichen Gegebenheiten möglich sind.
- Anhand entsprechender Materialien informieren wir Sie über Auflagen und Hygieneregeln während Ihres Besuchs.
- Personen mit erkennbaren Atemwegserkrankungen oder Covid-19-Infektion haben keinen
Zutritt zu unseren Einrichtungen.
Nach § 5, Absatz 7 der Landesverordnung sind wir als Pflegeeinrichtung verpflichtet, die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu kontrollieren. Da wir keine Möglichkeit sehen, diese gesetzliche Anordnung anderweitig zu gewährleisten, ist bei den Besuchen ein Mitarbeiter der Einrichtung anwesend.
Nicht Covid-19-Infizierte Bewohner dürfen die Einrichtung mit einer Begleitperson (Bewohner, Angehöriger, Personal) verlassen. Wenn diese Bewohner dabei Kontakt zu anderen Personen haben sollten, müssen sie bei Rückkehr für 14 Tage in Quarantäne.
Wir haben sehr großes Verständnis dafür, dass Sie Ihre Angehörigen nach dem wochenlangen Kontaktverbot so schnell wie möglich wiedersehen möchten. Aber dieses Kontaktverbot hatte gute Gründe und trotz der Lockerungen ist diese Krise noch lange nicht überwunden.
Wir haben in den letzten Wochen alles dafür getan, unsere Bewohner vor Schaden zu bewahren. Beispielsweise arbeiten unsere Mitarbeitenden von Anfang an mit entsprechender Schutzkleidung, um Ihre Angehörigen bestmöglich zu schützen.
Deshalb ist es uns wichtig, dass wir das bisher Erreichte nicht aufs Spiel setzen, dass alle Beteiligten nach wie vor besonnen vorgehen und dass wir in einem guten und respektvollen Kontakt miteinander stehen.
Für Rückfragen zu den Besuchsregelungen in den Einrichtungen unserer Trägerschaft stehen Ihnen die Einrichtungsleitungen gerne zur Verfügung. Ganz herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Bruder Bonifatius Faulhaber
Vorstandsvorsitzender
Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz e.V.